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Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Überwachungskameras -- Interview mit RA Matthias Steinhart

Matthias Steinhart ist Rechtsanwalt und Fachanwalt in Bad Camberg mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Immobilienrecht. Zugleich ist er als Strafverteidiger tätig. Er ist akkreditierter Berater einer deutschlandweit tätigen Haus- und Grundbesitzervereinigung, die für Vermieter und Eigentümerinteressen eintritt.

upCam:
Herr Steinhart, sind Sie der Meinung, dass der sichtbare Einbau von Überwachungskameras potentielle Einbrecher abschreckt?


Steinhart:
Aufgrund meiner Tätigkeit als Strafverteidiger, der auch schon zahlreiche Einbruchdiebstähle verteidigt hat, kann ich sagen, dass es dieser Tätergruppierung vorrangig darauf ankommt, möglichst schnell und möglichst unbemerkt in ein Objekt einzudringen. Nach meiner Einschätzung reichen schon einfache Sicherheitsmaßnahmen, die vor allem gut sichtbar angebracht werden, aus, um im Vorfeld diese Gebäude als mögliche Einbruchsobjekte auszuschließen. In Täterkreisen dürfte sich herumgesprochen haben, dass moderne Videokameras über die Möglichkeit einer permanenten Aufzeichnung verfügen, weiter die Hausbesitzer im Falle unbefugten Eindringens zeitgleich hierüber zu informieren, wobei die heutigen modernen Sicherheitssysteme einfach handhabbar und preislich erschwinglich sind. Kombiniert mit anderen Sicherheitsvorkehrungen wie einbruchsichere Fenster oder Türriegel optimieren diese sicher den Schutz der eigenen vier Wände.


upCam:
Denken Sie, dass eine „Attrappen-Überwachungskamera“ diesen Zweck voll und ganz erfüllt, oder ist es besser für die Hausbesitzer, eine echte Überwachungskamera zu installieren?


Steinhart:
Hier habe ich eine klare Meinung: Die Zeiten, in denen Attrappen vermeindlich eine Abschreckungswirkung, oder sogar einen echten Schutz geboten haben, gehören seit mehreren Jahren der Vergangenheit an. Seien Sie versichert, Einbrecher sind zwar nicht immer „Profis“, aber haben verständlicherweise ein vitales Interesse daran, nicht entdeckt zu werden, so dass diese sehr wohl eine Attrappe von einer echten Überwachungskamera unterscheiden können.
Vor allem macht es der technische Fortschritt obsolet, aufwändige Attrappen zu installieren, da wir im digitalen Zeitalter angekommen sind. In Zeiten der analogen Videoaufzeichnung auf Bändern war die Sicherungsfunktion der Analogkameras sicherlich nicht zu verachten – allein der damit verbundene Aufwand im Hinblick auf die Bänder hat sicherlich den ein- oder anderen Grundstückseigentümer zur schlichten Videoattrappe greifen lassen, die jedoch nur „ein Ritter ohne Schwert“ ist.


upCam:
Herr Steinhart, Sie sind ja nicht nur Strafverteidiger, sondern in Ihrer Eigenschaft als Anwalt für Miet- und Immobilienrecht wissen Sie sicher um die Sorgen der Vermieter. Kommen diese denn vermehrt auf Sie zu, um sich nach Sicherheitstechnik zu erkundigen? Wenn ja, was sind deren häufigste Fragen?


Steinhart:
Ja, diese kommen auf mich zu. Natürlich bin ich kein Techniker, weiß aber um die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.
Viele Hausbesitzer sind besorgt darüber, dass sie eventuell Streitigkeiten mit den Nachbarn nach dem Anbringen einer Überwachungskamera bekommen. Andere befürchten, dass sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wenn sie öffentliche Bereiche (teilweise) mit überwachen.
In der Tat spielt der Datenschutz bei allen audivisuellen Aufzeichnungssytemen eine bedeutende Rolle. Ebenso das allgemeine Persönlichkeitsrecht der womöglich gegen deren Willen aufgezeichneten Personen.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften taucht die Frage nach Zustimmungserfordernissen in der Eigentümerversammlung auf, wenn Kameras installiert werden sollen. Bei den vielen hier angesprochenen Komplexen ändert sich die Rechtsprechung laufend. Insbesondere wegen der technischen Möglichkeiten, die scheinbar noch nicht an ihre Grenzen gestoßen sind.
Das Aufzeichnen von Flächen auf Nachbargrundstücken oder vom öffentlichen Verkehrsraum wird in der Rechtsprechung mehr als kritisch gesehen – davon rate ich ab.


upCam:
Was raten Sie den Anwendern denn dann?


Steinhart:
Im Nachbarbereich ist es sicher eine Frage von Transparenz: Wenn man dem Nachbarn am Bildschirm in den eigenen vier Wänden zeigt, welche Bereiche man aufzeichnet - und welche eben nicht, dann dürfte in den allermeisten Fällen die Sorge gebannt sein.
Anders als früher können moderne Überwachungskameras bestimmte Segmente digital schwärzen und damit von der Aufnahme ausschließen.
Im Einzelfall ist die Sache sicher anders zu bewerten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Kamera technische Vorkehrungen besitzt, um die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Ich denke hier an sogenannte Abdeckungsbereiche, die bei der Permanentaufzeichnung Flächen und Segmente technisch ausnehmen, also „schwärzen“, oder an Sicherheitssysteme, die ohne Ton aufzeichnen, so dass die Vertraulichkeit des Wortes gewahrt ist. Es hängen aber noch mehr rechtliche Fragestellungen hieran, welche von Fall zu Fall unterschiedlich sind.


upCam:
Herr Steinhart, wir danken für das Interview!


 

Kontaktdaten: 

Rechtsanwalt Matthias Steinhart

Berufsbezeichnung / Spezialisierung:
- Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
- Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Adresse:
65520 Bad Camberg
Bahnhofstraße 21

Kontakt:
Telefon:       06434 - 90 53 71 - 0
Telefax:       06434 - 90 53 71 - 22
E-Mail:        info@anwalt-steinhart.de
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